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   LAG Hamm, 21.08.1980 - 8 Sa 66/80   

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https://dejure.org/1980,3134
LAG Hamm, 21.08.1980 - 8 Sa 66/80 (https://dejure.org/1980,3134)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.08.1980 - 8 Sa 66/80 (https://dejure.org/1980,3134)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. August 1980 - 8 Sa 66/80 (https://dejure.org/1980,3134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zulässigkeit der Warnaussperrung - Wilde Aussperrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 217/95

    Ein Verband als Träger einer Aussperrung

    Fehlt die Ermächtigung durch den Arbeitgeberverband, so handelt es sich um eine "wilde" Aussperrung, die rechtswidrig ist (LAG Hamm Urteil vom 21. August 1980 - 8 Sa 66/80 - AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, mit zustimmender Anm. von Löwisch/Mikosch; Däubler/Wolter, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 939 f.; Kalb, Arbeitskampfrecht, Rz 186; Löwisch/Rieble, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht, Rz 317; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 339 f.; a.A. noch Brox/Rüthers, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 53).

    So hat das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 21. August 1980 - 8 Sa 66/80 - AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b und c der Gründe) entschieden, daß die Übernahme einer "wilden" Aussperrung durch den Arbeitgeberverband noch während deren Dauer in einer Weise verlautbart werden müsse, die eine Kenntnisnahme durch die Gewerkschaft sicherstelle, z.B. durch eine Pressekonferenz, Aushang an den Werkstoren oder Unterrichtung der wartenden Arbeitnehmer über Lautsprecher.

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 218/95
    Fehlt die Ermächtigung durch den Arbeitgeberverband, so handelt es sich um eine "wilde" Aussperrung, die rechtswidrig ist ( LAG Hamm Urteil vom 21. August 1980 - 8 Sa 66/80 - AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, mit zustimmender Anm. von Löwisch/Mikosch; Däubler/Wolter, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 939 f.; Kalb, Arbeitskampfrecht, Rz 186; Löwisch/Rieble, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht Rz 317; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 339 f.; a.A. noch Brox/Rüthers, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl. Rz 53).

    So hat das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 21. August 1980 - 8 Sa 66/80 - AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b und c der Gründe) entschieden, daß die Übernahme einer "wilden" Aussperrung durch den Arbeitgeberverband noch während deren Dauer in einer Weise verlautbart werden müsse, die eine Kenntnisnahme durch die Gewerkschaft sicherstelle, z.B. durch eine Pressekonferenz, Aushang an den Werkstoren oder Unterrichtung der wartenden Arbeitnehmer über Lautsprecher.

  • LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93

    Anspruch auf Vergütung aus Annahmeverzug infolge einer Aussperrung;

    Die Kampfmaßnahme muß dabei gegenüber dem Kampfgegner kundgetan werden (LAG Hamm vom 21.08.1980, 8 Sa 66/80, AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) und eindeutig sein.
  • LAG Hamm, 14.11.2001 - 18 Sa 530/01

    Voraussetzungen für Abwehraussperrung von Streikteilnehmer eines Warnstreiks als

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  • LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 1128/93

    Annahmeverzug durch Aussperrung; Tatsächliches Angebot geschuldeter

    Die Kampfmaßnahme muß dabei gegenüber dem Kampfgegner kundgetan werden (LAG Hamm vom 21.08.1980, 8 Sa 66/80, AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) und eindeutig sein.
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